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Satzung

SATZUNG

der Aloisius-Jugend Ahrweiler von 1813 e. V.



§ 1

Aufgabe, Name und Sitz der Aloisius-Jugend Ahrweiler von 1813 e. V.

Die Aloisius-Jugend Ahrweiler von 1813 e.V., die ausweislich der vorhandenen Königsschilder und nach glaubwürdiger Überlieferung seit dem Jahre 1813 besteht, hat sich zur Aufgabe gemacht

1.1 das Aloisiusfest der ehemaligen Volksschule Ahrweiler - Aloisiusschule - fortzuführen;

1.2 die Verbindung der Altersjubilare zur Aloisius-Jugend zu pflegen;

1.3 Liebe und Treue zur Vaterstadt und ihrem seit Jahrhunderten geübten Brauchtum zu bewahren.

1.4 Der Verein führt den Namen .Aloisius-Jugend Ahrweiler von 1813 e. V.“

1.5 Er ist unabhängig von anderen gesellschaftlichen Vereinigungen.
Sein Sitz ist Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Koblenz eingetragen.


 

§ 2

Mitglieder, Aufnehme, Beiträge, Ausscheiden

2.1 Alle ehemaligen Schüler der Aloisius-Volksschule sowie Schüler der Grundschule Ahrweiler können Mitglied des Vereins werden.

2.2 Es bleibt dem Verein unbenommen, andere und fördernde Mitglieder zu werben und aufzunehmen.

2.3 Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Anmeldung erworben.

2.4 Der Verein besteht aus aktiven, inaktiven und fördernden Mitgliedern.
Näheres bestimmt die Geschäftsordnung.

2.5 Über die Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand.

2.6 Die Mitgliederversammlung kann auf Vorschlag des Vorstandes auch Ehrenmitglieder ernennen.

2.7 Der jährliche Beitrag wird für die aktiven, inaktiven und fördernden Mitglieder vom jeweiligen Vorstand festgesetzt. Die Festsetzung bedarf der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung.

2.8 Der Beitrag ist jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres für ein Jahr im Voraus zu entrichten.

2.9 Die Mitgliedschaft erlischt durch schriftliche Abmeldung.

2.10 Über den Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein entscheidet der Vorstand, dessen Entscheidung durch die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder gebilligt werden muss.
 
 
 

§ 3

Organe des Vereins

3.1 Beschließende Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung


 

§ 4

Vorstand, Zusammensetzung und Aufgaben

4.1 Der Vorstand des Vereins besteht aus 13 Mitgliedern. Er setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

1. dem Vorsitzenden

2. dem 2. Vorsitzenden

3. dem Betreuer der Aloisius-Jugend

4. dem Geschäftsführer

5. dem Übungsleiter des Aloisius-Tambourcorps

6. dem Kassierer

7. dem Chronisten

8. ein Beisitzer

9. einem Zeugwart

10. ein Vertreter der Schulleitung der Aloisiusschule

11. dem jeweiligen Hauptmann der St.-Sebastianus-Bürger-Schützengesellschaft Ahrweiler oder seinem Vertreter.

12. dem jeweiligen Hauptmann der Junggesellen-Schützengesellschaft Ahrweiler oder seinem Vertreter

13. dem Hauptmann der Aloisius-Jugend oder seinem Vertreter.

4.2 Der Vorstand wird für die Dauer von drei Jahren mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Wiederwahl ist bei allen Vorstandsmitgliedern möglich. Der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, Betreuer, Geschäftsführer und Kassierer bilden den Geschäftsführenden Vorstand. Der Vorsitzende wird im Vereinsregister eingetragen.

4.3 Der Vorstand wird vom Vorsitzenden einberufen. Er erledigt alle Angelegenheiten des Vereins, soweit sie nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.

4.4 Nach außen wird der Verein durch den Vorsitzenden vertreten. Der Geschäftsführer hat einen jährlichen Bericht über den Verlauf des Geschäftsjahres und der Mitgliederversammlung anzufertigen.

4.5 Der Kassierer hat die Zahlungen an den Verein entgegenzunehmen und über Ein- und Ausgaben des Vereins Buch zu führen und jährlich zwei von der Mitgliederversammlung gewählten Kassenprüfern vorzulegen.




§ 5

Die Mitgliederversammlung

5.1 Die ordentliche Mitgliederversammlung tritt einmal jährlich zusammen.

5.2 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist nur für besondere Ausnahmefälle vorgesehen.

5.3 Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter führt den Vorsitz bei jeder Mitgliederversammlung.
 
5.4 Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt unter Mitteilung der Tagesordnung in den "Stadtzeitung Bad Neuenahr-Ahrweiler".

5.5 Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind vom Geschäftsführer in das Protokollbuch einzutragen.

5.6 Für den Beschluss über eine Satzungsänderung sind die Stimmen von 3/4 der anwesenden Mitglieder erforderlich.




§ 6

Abstimmung, Beschlussfassung

6.1 Alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung bzw. des Vorstandes erfolgen durch einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder bzw. Vorstandsmitglieder. Bei Stimmengleichheit ist eine nochmalige Abstimmung erforderlich.

6.2 Bei Vorstandssitzungen gibt bei Stimmengleichheit in der 2. Abstimmung die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

6.3 Über die Beschlüsse hat der Geschäftsführer ein Protokoll zu führen.
 



§ 7

Erlass einer Geschäftsordnung

Eine besondere Regelung

7.1 über die Aufstellung der aktiven Mitglieder

7.2 über die Abwicklung des Aloisiusfestes

7.3 über das Tragen und Aufbewahren der Uniform
 
7.4 über die Mitwirkung bei vaterstädtischen Veranstaltungen

7.5 über die Teilnahme des Vereins an einer Beerdigung


erfolgt durch eine besondere Geschäftsordnung.



§ 8

Auflösung des Vereins

8.1 Die Auflösung des Vereins kann nur durch die Mitgliederversammlung, und zwar mit 3/4 der Stimmen aller anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

8.2 Sein Barvermögen fällt dann nach Abwicklung aller Vereinsschulden treuhänderisch an die St. Sebastianus-Bürger-Schützengesellschaft Ahrweiler e. V.

8.3 Das sonstige Vermögen des Vereins ist unter genauer Bezeichnung der einzelnen Gegenstände ebenfalls der St.-Sebastianus-Bürger-Schützengesellschaft Ahrweiler e. V. zu übergeben, die es treuhänderisch zu verwalten hat.
 
8.4 Für den Fall einer Neugründung des Vereins wird der St.-Sebastianus-Bürger-Schützengesellschaft Ahrweiler e.V. die Auflage gemacht, das Vereinsvermögen an den neuen, die Tradition der Aloisius-Jugend aus dem Jahre 1813 fortsetzenden Verein herauszugeben.




§ 9

Satzungsauslegung

Bei Zweifel über die Auslegung einzelner Bestimmungen dieser Satzung ist unter Berücksichtigung der überlieferten Tradition zu entscheiden.




§ 10

Inkrafttreten

Diese Satzungen treten nach Genehmigung durch die Mitgliederversammlung in Kraft. Diese Genehmigung wurde am 18.03.2010 erteilt.

Der Vorstand:

Die auf den Seiten 1 - 3 in 10 Paragraphen gefasste Satzung wurde auf der ersten Mitgliederversammlung in Bad Neuenahr-Ahrweiler am 18.03.2010 durch die Mitgliederversammlung beschlossen.


 
Vorsitzender  2. Vorsitzender
Betreuer der Aloisius-Jugend Geschäftsführer
Kassierer  Chronist
Zeugwart

             

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