Normale Schulzeit

Die normale Schulzeit, die für alle Schüler der Aloisius-Grundschule gilt, ist wie folgt geregelt:

  Klassenstufe
1
Klassenstufe
2
Klassenstufe
3
Klassenstufe
4
Montag
bis
Donnerstag
8.00 Uhr
bis
12.00 Uhr
8.00 Uhr
bis
12.00 Uhr
8.00 Uhr
bis
13.00 Uhr
8.00 Uhr
bis
13.00 Uhr

Freitag

8.00 Uhr
bis
12.00 Uhr
8.00 Uhr
bis
12.55 Uhr
8.00 Uhr
bis
12.55 Uhr
8.00 Uhr
bis
12.55 Uhr

Während dieser Zeiten werden allen Schülern die Inhalte des Lehrplans vermittelt. Auch die Ganztagsschüler haben nur in dieser Zeit Unterricht.
In der Ganztagsschule gibt es nachmittags jedoch zusätzliche Angebote zur individuellen Förderung, Hausauf­gabenbetreuung sowie für Projekte und Freizeitgestaltung.

Da es in der Aloisius-Grundschule auch ein Angebot zur "Betreuenden Grundschule" oder der Ganztagsschule gibt, haben die Eltern zusätzlich die Möglichkeit ihre Kinder über die normale Schulzeit hinaus betreuen zu lassen. Nähere Informationen finden Sie unter den entsprechenden Menü-Punkten.

Betreuende Grundschule

In der betreuenden Grundschule haben alle Eltern die Möglichkeit, ihr Kind über die normale Schulzeit hinaus stundenweise betreuen zu lassen.

Betreuungszeiten

  Klassenstufe
1
Klassenstufe
2
Klassenstufe
3
Klassenstufe
4
Vor dem
Unterricht
7.00 Uhr
bis
8.00 Uhr
7.00 Uhr
bis
8.00 Uhr
7.00 Uhr
bis
8.00 Uhr
7.00 Uhr
bis
8.00 Uhr
Montag
bis
Donnerstag
12.00 Uhr
bis
14.00 Uhr
12.00 Uhr
bis
14.00 Uhr
13.00 Uhr
bis
14.00 Uhr
13.00 Uhr
bis
14.00 Uhr

Freitag
12.00 Uhr
bis
15.00 Uhr
13.00 Uhr
bis
15.00 Uhr
13.00 Uhr
bis
15.00 Uhr
13.00 Uhr
bis
15.00 Uhr
nach der
Ganztagsschule
zur Zeit
keine Betreuung
zur Zeit
keine Betreuung
zur Zeit
keine Betreuung
zur Zeit
keine Betreuung
Mittagessen 12.00 Uhr 12.00 Uhr
(Freitag 12.55 Uhr)
12.55 Uhr 12.55 Uhr

Abholzeiten
Die Schulkinder können immer stundenweise zur vollen Stunde abgeholt werden. Das heißt Montag bis Donnerstag 13.00 Uhr oder 14.00 Uhr und Freitag 13.00 Uhr, 14.00 Uhr, 15.00 Uhr.

Kosten
Die Betreuungszeiten sind kostenpflichtig und können variabel gebucht werden. Der derzeitig festgelegte Elternbeitrag beläuft sich bei einem Betreuungsaufwand von einer Stunde pro Tag für das gesamte Schuljahr 22/23 auf 320,- Euro, im Schuljahr 23/24 auf 340,- Euro.

Mittagessen
Beim gemeinsamem Mittagessen, essen die Kinder entweder ihr eigenes mitgebrachtes Essen, oder warmes Mittagessen nach vorheriger Anmeldung und gegen Kostenerstattung. Das warme Mittagessen kostet zur Zeit 3,80,- Euro. Die Kosten für das Mittagessen können im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes vollständig übernommen werden (- - HIER KLICKEN - -  ). Im Rahmen des Sozialfonds müssen sich Eltern mit einem Beitrag von 1,00,- Euro pro Essen beteiligen.

Anmeldung
Informationen zur Anmeldung erhalten Sie von Frau Peters beim Schulamt der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Tel.: 02641 / 87-225
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ganztagsschule

Die Aloisiusschule Ahrweiler bietet die Ganztagsschule in additiver Form an. Dieses Modell belässt den Pflichtunterricht weiterhin am Vormittag. Die zusätzlichen Gestaltungselemente der Ganztagsschule schließen sich nach der Mittagspause an.
Die Eltern entscheiden jeweils zu Beginn des Schuljahres, ob sie für ihre Kinder das Nachmittagsangebot in Anspruch nehmen möchten. Wenn sie ihr Kind für die Ganztagsschule anmelden, ist die Teilnahme daran für das jeweilige Schuljahr verpflichtend.

Pädagogischen Grundsätze
Die Ganztagsschule versteht sich als Antwort auf eine veränderte Lebenswelt der Kinder.

Die Ganztagsschule soll mehr Raum für soziales Lernen bieten und die familiäre Erziehungsleistung unterstützen.

Mehr Chancengleichheit für alle Kinder, insbesondere für die Kinder aus benachteiligten Familien, wird möglich. Hier entsteht größere Unabhängigkeit von der sozialen Schicht oder der Herkunftskultur. Bildungsbenachteiligung kann kompensiert werden.

Die Ganztagsschule vernetzt alle am schulischen Entwicklungsprozess Beteiligten und ermöglicht eine Verbesserung der ganzheitlichen Bildung durch vielfältige Angebote in allen Bereichen (Hausaufgabenbetreuung, sportliche und musische Aktivitäten).

Umfassende Sprachfördermaßnahmen und vielfältige Sprachanlässe und Sprachsituationen im Ganztagsbetrieb helfen allen Kindern, die eigene Sprachkompetenz zu erweitern und zu verbessern.

Das Angebot der Ganztagsschule fördert die Kinder individuell in ihren unterschiedlichen Begabungen und Neigungen.

Die Ganztagsschule kooperiert mit anderen Institutionen und Organisationen und öffnet sich der Lebenswelt.

Die Schule wird zum Lern- und Lebensraum, wo nicht nur Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, sondern Kinder auch lernen, ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten.

Schulzeit
Die Ganztagsschule findet von Montag bis Donnerstag statt. Sie schließt sich unmittelbar an den Vormittagsunterricht an, d.h. für das 1. und 2. Schuljahr nach der 4. Stunde und für das 3. und 4. Schuljahr nach der 5. Stunde. An diesen Tagen endet der Schulbetrieb um 16 Uhr.
Am Freitag findet keine Ganztagsschule statt, der Unterricht endet für die Erstklässler um 12.00 Uhr, für die Kinder der 2., 3. und 4. Klassen um 12.55 Uhr.

Hitzefrei
Laut Schulordnung für die Ganztagsschule ist es möglich, dass Kinder bei großer Hitze nachmittags vorzeitig vom Unterricht abgeholt werden können.
Wir haben folgende Regelung vorgenommen:
An den Tagen, an denen der Deutsche Wetterdienst eine amtliche Hitzewarnung für Bad Neuenahr-Ahrweiler ausgibt, ist es möglich, dass die Kinder des 1. und 2. Schuljahres um 13.00 Uhr nach dem Essen abgeholt werden können; ebenso um 14.00 Uhr und 15.00 Uhr. Die Kinder des 3. und 4. Schuljahres können um 14.00 Uhr oder um 15.00 Uhr abgeholt werden.
Informationen über Hitzewarnungen entnehmen Sie bitte der Homepage des Deutschen Wetterdienstes  (www.dwd.de).
Es ist nicht möglich, dass Kinder alleine nach Hause gehen. Anfallende Hausaufgaben müssen zu Hause erledigt werden.
Auf jeden Fall ist es möglich, dass die Kinder, auch bei Hitzewarnung, bis 16.00 Uhr am Ganztagsangebot der Grundschule teilnehmen können.

Teilnahmepflicht
Die regelmäßige Teilnahme am Nachmittagsangebot der Ganztagsschule ist jeweils für das Schuljahr, für das das Kind angemeldet wurde, an allen vier Wochentagen verpflichtend. Eine Befreiung von der Ganztaggsschule ist nur in besonderen Ausnahmefällen in Absprache mit der Schulleitung möglich (z.B. bei Arzt- oder Therapieterminen).
Eine Abmeldung von der Ganztagsschule ist jeweils zum Ende eines Schuljahres in schriftlicher Form möglich.

Lehrumfang
Die Inhalte des Lehrplans werden während des Vormittags vermittelt. In der Ganztagsschule gibt es zusätzliche Angebote zur individuellen Förderung, Hausauf­gabenbetreuung sowie für Projekte und Freizeitgestaltung.

Lernzeit
Die Hausaufgaben werden in der Lernzeit in dafür vorgesehenen Klassenräumen gemacht. Die Lernzeit ist von 13.10 Uhr bis 14.00 Uhr für die 1. und 2. Klassenstufe und von 14.10 Uhr bis 15.00 Uhr für die 3. und 4. Klassenstufe.

Die Kinder werden während der Lernzeit von Lehrkräften und GTS-Fachkräften betreut. Es gibt eindeutige, verbindliche Regeln, die von allen beachtet werden müssen. Die GTS-Fachkräfte stehen mit den jeweiligen Klassenlehrerinnen in engem Kontakt.

In der Regel werden die schriftlichen Hausaufgaben innerhalb der Lernzeit abschließend erledigt Ist ein Kind trotz zügiger Arbeitsweise nicht mit den Hausaufgaben fertig geworden (zu erkennen an dem „Fleißig"-Stempel), müssen diese auch nicht fertiggestellt werden.
Bei Kindern, die während der Lernzeit getrödelt haben, entscheidet die Klassenlehrerin am nächsten Tag, ob und in welcher Form die nicht fertiggestellten Hausaufgaben nachgeholt werden müssen.

Mündliche Hausaufgaben (lesen, lernen von Gedichten) sowie Übungen zur Vorbereitung von schriftlichen Leistungsnachweisen (z.B. Klassenarbeiten), müssen ebenfalls zu Hause erledigt werden.

Es ist nicht immer möglich, alle Hausaufgaben während der Lernzeit zu kontrollieren und folglich kann nicht für deren Richtigkeit garantiert werden.
 
Pausen und Ruhezeiten
Unter Aufsicht einer GTS-Fachkraft können die Kinder in den Pausenphasen und nach dem Mittagessen auf dem Schulhof spielen (bei schlechtem Wetter im Foyer) oder sich in einem eigens dafür eingerichteten Ruheraum beschäftigen.

Personal
An der Ganztagsschule werden sowohl Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte (z.B. Diplompädagoginnen) als auch GTS-Fachkräfte (externe Fachkräfte oder außerschulische Partner, wie z.B. Musikschullehrer oder Diplomsportlehrer) beschäftigt. Alle Personen verfügen über eine entsprechende Qualifikation für den Bereich, in dem sie eingesetzt werden.

Kooperationen mit außerschulischen Partnern
Kooperationen mit außerschulischen Partnern gehören zum ganzheitlichen Konzept von Ganztagsschulen, Musik- und Sportvereine, Kinder- und Jugendhilfe, soziale und kulturelle Einrichtungen vor Ort können zum Beispiel in die Freizeitgestaltung mit einbezogen werden.

Zeit für eigene Hobbys und Freundschaften außerhalb der Schule
In der Regel bleibt nach Schulschluss genug Zeit für spezielle Hobbys, Sporttraining oder Kontakte außerhalb der Schule. Ganztagsschulen versuchen außerdem, den Schülerinnen und Schülern durch ein vielseitiges Freizeitangebot möglichst viele Anregungen zu geben und Freundschaften auch klassenübergreifend zu fördern.

Transport mit ÖPNV
Für den Rücktransport ab 16.00 Uhr ist die Kreisverwaltung zuständig. Hier werden Busverbindungen eingerichtet.

Kosten
Angebote im Rahmen der Ganztagsschule sind in Rheinland-Pfalz für die Eltern grundsätzlich kostenlos. Allerdings kann es sein, dass in jedem Halbjahr ein Kostenbeitrag für Material von 10,00 € eingesammelt wird.
Ansonsten muss nur das Mittagessen von den Eltern bezahlt werden. Der Betrag beläuft sich derzeit auf 3,25 €. Wenn ein Kind erkrankt ist und nicht am Mittagessen teilnehmen kann, müssen die Eltern das Kind bis 9 Uhr beim Sekretariat vom Mittagessen abmelden. Dann wird das Essen nicht berechnet. Der Essensbeitrag wird monatlich per Lastschrifteinzugsverfahren vom Konto der Eltern eingezogen. Finanziell benachteiligte Familien können auf Antrag eine Förderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bzw. dem Sozialfonds erhalten. Sie zahlen dann nur 1,-- € pro Mahlzeit.